Kinder – Schutzkonzept

Sicherheit, Transparenz und Klarheit ist uns wichtig.

Darum setzen wir die folgenden Grundsätze um:

  • Erweitertes Führungszeugnis
    • Alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen legen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor.
  • Verhaltenskodex
    • Wertschätzender Umgang.
    • Keine diskriminierenden oder grenzverletzenden Verhaltensweisen.
    • Respekt der körperlichen und persönlichen Grenzen.
    • Keine privaten Treffen oder private Kommunikation mit Kindern außerhalb des Projekts.
  • Vier-Augen-Prinzip
    • Einzelkontakte möglichst vermeiden.
    • Gespräche möglichst in einsehbaren Räumen oder im Beisein weiterer Personen.
  • Ansprechperson
    • Benennung einer verantwortlichen Person für Kinderschutz und Beschwerden (z. B. Projektleitung).
  • Beschwerdemöglichkeiten
    • Kinder und Eltern wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen etwas unangenehm ist.
  • Datenschutz und Bildrechte
    • Einverständniserklärungen für Foto-, Video- und Tonaufnahmen.
    • Sorgfältiger Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Aufsichtspflicht
    • Klare Regelungen, wann die Aufsicht beginnt und endet.
    • Zuständigkeiten zwischen Projektteam und Schule bzw. Einrichtung sind eindeutig geklärt.
  • Notfall- und Interventionsplan
    • Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder Grenzverletzungen.
    • Dokumentation und gegebenenfalls Information der zuständigen Stelle (Schulleitung, Jugendamt etc.).
  • Sicherheitsaspekte im Projekt
    • Sichere Nutzung von Technik, beispielsweise der XR-/VR-Technik (begrenzte Nutzungsdauer, ausreichend Platz, Begleitung beim Tragen der Brillen).
    • Keine körperlich gefährlichen Übungen.
    • Materialien und Technik werden vor jeder Veranstaltung überprüft.