Sicherheit, Transparenz und Klarheit ist uns wichtig.
Darum setzen wir die folgenden Grundsätze um:
- Erweitertes Führungszeugnis
- Alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen legen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor.
- Verhaltenskodex
- Wertschätzender Umgang.
- Keine diskriminierenden oder grenzverletzenden Verhaltensweisen.
- Respekt der körperlichen und persönlichen Grenzen.
- Keine privaten Treffen oder private Kommunikation mit Kindern außerhalb des Projekts.
- Vier-Augen-Prinzip
- Einzelkontakte möglichst vermeiden.
- Gespräche möglichst in einsehbaren Räumen oder im Beisein weiterer Personen.
- Ansprechperson
- Benennung einer verantwortlichen Person für Kinderschutz und Beschwerden (z. B. Projektleitung).
- Beschwerdemöglichkeiten
- Kinder und Eltern wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen etwas unangenehm ist.
- Datenschutz und Bildrechte
- Einverständniserklärungen für Foto-, Video- und Tonaufnahmen.
- Sorgfältiger Umgang mit personenbezogenen Daten.
- Aufsichtspflicht
- Klare Regelungen, wann die Aufsicht beginnt und endet.
- Zuständigkeiten zwischen Projektteam und Schule bzw. Einrichtung sind eindeutig geklärt.
- Notfall- und Interventionsplan
- Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder Grenzverletzungen.
- Dokumentation und gegebenenfalls Information der zuständigen Stelle (Schulleitung, Jugendamt etc.).
- Sicherheitsaspekte im Projekt
- Sichere Nutzung von Technik, beispielsweise der XR-/VR-Technik (begrenzte Nutzungsdauer, ausreichend Platz, Begleitung beim Tragen der Brillen).
- Keine körperlich gefährlichen Übungen.
- Materialien und Technik werden vor jeder Veranstaltung überprüft.